Erkrankungen
Behandlungen
Operationen
Vorsorge
Kosten

Sprechzeiten

Montag
8.00-12.00 / 13.00-15.00
Dienstag
8.00-12.00 / 15.00-18.00
Mittwoch
8.00-12.00
Donnerstag
8.00-12.00 / 14.00-16.00
Freitag
08.00-12.00
Vorsorge
Erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer
Die Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich eine körperliche Untersuchung, das Abtasten der Prostata und die Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen vor.

Nach Meinung der Urologen und ihres Berufsverbandes reichen diese Maßnahmen nicht aus, um eine Krebserkrankung in der Urologie rechtzeitig erkennen zu können. So sind z.B. Aussagen zu eventuellen bösartigen Veränderungen von Blase und Nieren, welche lange Zeit ohne Beschwerdebilder sein können, auf dieser Basis nicht möglich.
Zusätzliche Untersuchungen sind daher unbedingt erforderlich!

Die Urologen bieten jedem Mann eine, dem Alter entsprechende, umfassende Vorsorgeuntersuchung und Beratung an. Im Rahmen einer solchen echten Krebsvorsorgeuntersuchung können entsprechende Maßnahmen in meiner Praxis auf Ihren Wunsch hin gerne durchgeführt werden. Sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiterinnen ruhig auf Ihr altersspezifisches Vorsorgeprogramm an.

Vergleichen Sie bitte selbst die Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann ab dem 45. Lebensjahr.

Kassenstandard seit 20 Jahren:
- Gezielte Anamnese
- Untersuchung des äußeren Genitales und der Haut
- Tastuntersuchung von Darm und Prostata vom After aus
- Schnelltest auf occultes Blut im Stuhl
- Beurteilung der Ergebnisse und Beratung des Patienten
- Aufzeichnung und Dokumentation


Als wissenschaftlicher Standard wird heute zusätzlich als sinnvoll angesehen:
- Ultraschalluntersuchung von Nieren und Blase sowie Prostata mit Spezialsonde (transrektal)
- Urinuntersuchung zum Nachweis von Blut, Eiweiß, Bakterien, Salzen, Pilzen, ggf. Tumorzellen
- Bestimmung des Tumormarkers PSA (Prostata-spezifisches Antigen)

Diese zusätzliche Vorsorge sollten Sie sich wert sein!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihnen diese nach meiner Meinung und dem heutigen wissenschaftlichen Stand entsprechenden unverzichtbaren Untersuchungen in Zukunft nur gegen Privatliquidation anbieten kann. Die Krankenkassen müssen die Kosten für o.a. privatärztliche Untersuchungen nicht erstatten, auch nicht teilweise.

zurück